FAQ
❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ)
➤ Warum kann nur der Gebäude-Wert abgeschrieben werden und nicht das Grundstück?
Grundstücke unterliegen keinem Wertverlust und können daher nicht abgeschrieben werden. Gebäude hingegen verlieren mit der Zeit an Wert, weshalb der Gesetzgeber eine Abschreibung über die Nutzungsdauer erlaubt.
➤ Wer kann von einer optimierten Abschreibung profitieren?
Jeder Eigentümer einer vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilie. Besonders lohnenswert ist eine neue Bewertung für:
✅ Immobilien mit hohem Kaufpreis
✅ Eigentümer mit hohem Steuersatz
✅ Ältere Gebäude mit Modernisierungsbedarf
✅ Immobilien mit hohen Bodenrichtwerten
➤ Wer kann von einer optimierten Abschreibung profitieren?
Jeder Eigentümer einer vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilie. Besonders lohnenswert ist eine neue Bewertung für:
✅ Immobilien mit hohem Kaufpreis
✅ Eigentümer mit hohem Steuersatz
✅ Ältere Gebäude mit Modernisierungsbedarf
✅ Immobilien mit hohen Bodenrichtwerten
➤ Kann ich nur eines der beiden Gutachten (Restnutzungsdauer oder Kaufpreisaufteilung) beauftragen?
Ja, das ist möglich. In vielen Fällen macht eine Kombination Sinn, aber es kann auch einzeln geprüft werden, ob sich eine Werteermittlung oder eine verkürzte Abschreibungsdauer für Sie lohnt.
➤ Was passiert, wenn das Finanzamt mein Gutachten nicht anerkennt?
Unsere Gutachten sind rechtssicher und von Finanzbehörden anerkannt. Sollte es dennoch zu Rückfragen kommen, übernimmt unser Team die Klärung – ohne zusätzliche Kosten für Sie. Falls das Gutachten nicht anerkannt wird, greift unsere Geld-zurück-Garantie.
➤ Wird meine Immobilie besichtigt?
In den meisten Fällen ist keine Vor-Ort-Besichtigung notwendig. Falls das Finanzamt eine detaillierte Prüfung verlangt, kann eine digitale oder physische Begutachtung durch einen Sachverständigen erfolgen.
➤ Sind die Kosten für das Gutachten steuerlich absetzbar?
Ja! Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien können die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
➤ Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie Objektart, Umfang und Vorbereitungsaufwand. Richtwert: Ab 1.000 € inkl. MwSt. pro Gutachten. Je nach Anzahl und Art der Immobilien sind Rabatte möglich.
➤ Warum ist eine neue Werteermittlung sinnvoll?
Standardisierte Berechnungen des Finanzamts führen oft zu einem zu hohen Bodenwert-Anteil, wodurch die Abschreibung geringer ausfällt. Eine präzise Kaufpreisaufteilung kann Ihre Abschreibung und damit Ihre Steuerersparnis erheblich steigern.
➤ Kann eine bereits erfolgte Werteermittlung nachträglich geändert werden?
Ja! Die ursprüngliche Aufteilung ist nicht bindend. Eine neue, sachgerechte Berechnung kann jederzeit erfolgen und beim Finanzamt eingereicht werden.
📌 Haben Sie weitere Fragen?
➡ Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung!